(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft
und Forschung im Bereich des Bauwesens sowie die Förderung und Durchführung
qualifizierter Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich. Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch:
a) Durchführung und / oder Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen
und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Bauwesens,
b) Vergabe von Forschungsaufträgen, auch in Form von Stipendien,
c) Förderung von Bildungs- und Hochschuleinrichtungen.
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