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§2 Stiftungszweck


(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Bauwesens sowie die Förderung und Durchführung qualifizierter Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Durchführung und / oder Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Bauwesens,
b) Vergabe von Forschungsaufträgen, auch in Form von Stipendien,
c) Förderung von Bildungs- und Hochschuleinrichtungen.

 

 
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